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Betrunken auf E-Roller

Nürnberg. Am Wochenende stellte die Nürnberger Polizei mehrere Alkoholfahrten bei Fahrern von E-Scootern fest. Der Höchstwert lag bei annähernd eineinhalb Promille.

In drei Fällen leiteten die Polizeibeamten Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein. Weitere fünf E-Scooter-Fahrer erwartet ein Bußgeldverfahren mit empfindlicher Geldbuße und Fahrverbot.

Verkehrsunfälle wurden bislang nicht registriert.


Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die entsprechenden Vorschriften zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Trunkenheit im Verkehr vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.

Den Fahrern solcher E-Scooter empfielt die Polizei, einen Fahrradhelm zu tragen sowie nur mit solchen Fahrzeugen zu fahren, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und über eine Versicherungsplakette verfügen.
30.07.19
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