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Polizei beendete Party

Nürnberg. Am Freitagabend musste die Polizei eine nicht genehmigte Veranstaltung im Nürnberger Westen beenden.

Gegen 20.45 Uhr wurden Streifenbesatzungen der Polizei auf eine Gruppe von etwa 200 Personen unter der Theodor-Heuss-Brücke aufmerksam. Dabei handelte es sich überwiegend um Jugendliche und junge Erwachsene, die auf engen Raum zusammenstanden, teilweise Alkohol konsumierten und zum Teil auf laute Musik tanzten. Als Musikquelle konnte eine mitgeführte mobile Musikanlage entdeckt werden. Die Einhaltung des Mindestabstands wurde, wie auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, kaum eingehalten.

Da es sich offensichtlich um eine nicht genehmigte Veranstaltung handelte, wurden zu deren Beendigung weitere Streifenbesatzungen hinzugezogen. Dabei waren auch Beamte des Unterstützungskommandos im Einsatz. Beim Eintreffen der Polizei flüchtete mehr als die Hälfte der anwesenden Personen. 65 Personen wurden durch die Beamten angehalten. Der Einsatzleiter erklärte den Personen, dass die nicht genehmigte Veranstaltung beendet und die Personalien der Anwesenden zur Prüfung von Ordnungsverstößen festgehalten werde.


Dabei wurden die Einsatzkräfte mehrmals von Personen aus der Gruppe mit nicht zitierfähigen Ausdrücken beleidigt. Zudem warfen Unbekannte Glas- und Plastikflaschen von der Theodor-Heuss-Brücke in Richtung der Kontrollörtlichkeit. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden. Außerdem versuchten Unbekannte die Einsatzkräfte mit Laserpointern zu blenden.

Zur Durchführung der Identitätsfeststellungen wurden die 65 Personen umstellt und mehrmals zur Einhaltung des Mindestabstands aufgefordert.

Der 19jährige Besitzer der Musikanlage forderte die Anwesenden auf, nach der Kontrolle zu einer anderen Örtlichkeit zu wechseln um dort weiter zu feiern. Daraufhin stellte der Einsatzleiter die Musikanlage sicher. Dies versuchte der junge Mann durch die Anwendung von Gewalt zu verhindern, wobei der Einsatzleiter leicht verletzt wurde. Der junge Mann wurde vorläufig festgenommen und muss sich nun wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Gegen eine 16jährige Jugendliche wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet, nachdem sie einen Beamten mit unflätigen Kraftausdrücken beleidigte. Eine weitere vor Ort befindliche Musikanlage wurde ebenfalls sichergestellt. Alle Personen wurden nach Beendigung der Identitätsfeststellungen des Platzes verwiesen. Die Eigentümer der Musikanlagen konnten die im Laufe des Samstags wieder bei der Polizei in Empfang nehmen.
19.09.20
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