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Tod in der Zelle

Nürnberg (ots) Ein 68jähriger Rentner starb am Dienstagabend in einer Ausnüchterungszelle der Polizei.

Am Dienstag gegen 16 Uhr wurde eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-West zu einem Männerwohnheim im Stadtteil Nürnberg-Gostenhof gerufen. Wie sich herausstellte, hatte sich ein 68jähriger Rentner, der sichtlich stark unter Alkoholeinwirkung stand, mit den Scherben einer zerbrochenen Bierflasche in die Hand geschnitten. Die Polizeibeamten veranlassten seine Einlieferung in ein Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wurde.

Etwa zwei Stunden später, nach der Wundversorgung, informierten die Ärzte die Polizei erneut, damit der betrunkene 68-Jährige in Schutzgewahrsam genommen werde. Transport- und Haftfähigkeit wurde ihm attestiert.

Nach seiner Einlieferung in die Ausnüchterungszelle bei der Polizeiinspektion Nürnberg-West wurden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Bei der Kontrolle um 19.22 Uhr wurde festgestellt, dass der Mann reglos auf der Liege lag. Ein in der Dienststelle anwesender Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes konnte nur noch den Tod des Rentners feststellen.

Am Mittwoch-Vormittag wurde die Leiche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert. Dabei stellte sich heraus, dass der 68-Jährige an einem langsam eintretenden Blutungsschock verstorben ist. Ursächlich hierfür war ein Steißbeinbruch mit Gefäßverletzung. Die lang anhaltenden Einblutungen ließen schließlich den Kreislauf zusammenbrechen, was zum Blutungsschock führte. Außer der Schnittverletzung am Daumen konnten keine äußeren Verletzungen festgestellt werden.

Weder den eingesetzten Polizeibeamten gegenüber noch bei der ärztlichen Versorgung seiner Handverletzung klagte der Mann über Schmerzen wegen seiner Knochenbrüche. Die konkrete Frage nach weiteren Verletzungen verneinte er.
Bisher ist noch nicht bekannt, bei welchem Ereignis die Knochenbrüche entstanden. Eventuell stürzte der 68-Jährige aufgrund seiner Trunkenheit, wobei auch die Bierflasche zerbrochen sein kann. Diesbezügliche Ermittlungen dauern an. Für ein Fremdverschulden haben sich bisher keinerlei Anhaltspunkte ergeben.
27.07.05
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