Nürnberg (ots) - Verdacht schöpfte ein Apotheker am Mittwoch gegen 19.45 Uhr, in der Nürnberger Innenstadt bei der Vorlage eines
Rezeptes für Beruhigungsmittel. Einreicher des Rezeptes war ein
19jähriger Betäubungsmittelkonsument.
Der Apotheker informierte den
auf dem Rezept genannten Arzt, welcher wiederum die Polizei
verständigte. Der 19-Jährige konnte daraufhin festgenommen werden.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass aus den Praxisräumen
mehrere Rezeptformulare entwendet worden waren. Einige davon hatte
der Süchtige bereits erfolgreich eingelöst.
Bei der Festnahme führte
er den auf eine andere Person ausgestellten Personalausweis mit sich,
um sich einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen.
Der junge Mann wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem
Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen ihn wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und
Missbrauchs von Ausweispapieren eingeleitet.
18.08.05
Fürth (ots) - Am Mittwoch gegen 18.45 Uhr betrat ein derzeit unbekanntes Paar den Schmuckladen in der Maxstraße 27 in Fürth. Da der Mann und die Frau vorgaben, sich Ohrlöcher stechen lassen zu wollen, wurden sie von der Ladeninhaberin in den hinteren Bereich des Geschäftes gebeten.
Dort bedrohte der Mann das 35jährige Opfer mit einer Schusswaffe und zwang es zum Öffnen des Tresorraumes. Er fesselte und knebelte die Frau, bevor er sie in der Toilette einschloss. Danach entwendeten die Täter gezielt wertvolle Schmuckstücke (die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch nicht bekannt) und verließen den Laden. Die Geschäftsfrau wurde erst gegen 21.30 Uhr von ihrem besorgten Bruder gefunden und aus ihrer misslichen Lage befreit.
Die 35-Jährige stand unter Schock, konnte die Täter jedoch gut beschreiben:
Der Mann ist etwa 45 Jahre alt, ca. 180 cm groß, hat blonde kurze Haare und blaue Augen. Zum Tatzeitpunkt war er mit einem hellgrauen Anzug und dunklem T-Shirt bekleidet. Er sprach deutsch mit ausländischem Akzent.
Seine Begleiterin ist etwa 35 Jahre alt, ca. 165 cm groß, hat blondes kinnlanges Haar und trug einen schwarzen Hosenanzug. Beide Täter erweckten einen sehr gepflegten Eindruck.
Zeugen, die während des fraglichen Zeitraums verdächtige Wahrnehmungen im Umfeld des Schmuckgeschäftes gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizei in Fürth, Telefon 0911/75905-250, zu melden.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und Ergreifung der Täter führen, ist eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt
18.08.05
Ansbach (ots) - Bei Erdarbeiten auf einer Baustelle in einem
Wohnbereich förderte am Mittwoch ein Bagger in
Schnelldorf (Kreis Ansbach) eine Bombe zutage.
Wie ein eiligst aus
Ingolstadt herbeigeholter Experte feststellte, war der Zünder der
etwa 120 Kilogramm schweren Splitterbombe, die aus Flugzeugen
abgeworfen wird, noch scharf.
Bei der Entschärfungsaktion am
Nachmittag mussten etwa 50 Hausbewohner ihre Gebäude in einem Umkreis
von rund 300 Metern verlassen. Feuerwehrkräfte und Polizeibeamte
sperrten das Gelände während der halbstündigen Entschärfungsaktion
ab. Auch der Bahnverkehr an der vorbeiführenden Hauptstrecke
Ansbach/Stuttgart wurde in dieser Zeit eingestellt.
Vermutet wird,
dass der Sprengkörper amerikanischer Herkunft während des letzten
Krieges der Bahnstrecke gegolten habe, aber um einige Meter sein Ziel
verfehlte. Nach Expertenmeinung ist die Bombe wahrscheinlich deshalb
nicht explodiert, weil sie aus zu geringer Höhe vom Flugzeug
abgeworfen wurde und deshalb der Aufschlagzünder nicht reagierte.
17.08.05
Nürnberg (ots) - Am Montag sprach ein arbeitsloser 22jähriger
Nürnberger bei einem Autohaus in Nürnberg vor und zeigte
Kaufinteresse für eine Limousine im Wert von 110.000 Euro.
Zur
Probefahrt wurde er von einem Verkäufer begleitet, dem er einen
Führerschein vorlegte, den er seinen jetzigen Worten zufolge gefunden
haben will. Selbst ist der 22-Jährige nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis. Den Kaufvertrag für den Pkw unterzeichnete seine
35-jährige Lebensgefährtin, da er keinen Ausweis vorlegen konnte. Die
Fahrzeugauslieferung sollte in den nächsten Tagen erfolgen.
Am ienstag besuchte das Pärchen ein weiteres Autohaus, das
Fahrzeuge des gleichen Fabrikats verkauft. Dort prahlte der
22-Jährige damit, dass er erst am Vortag ein Luxusfahrzeug gekauft
habe und nun einen Zweitwagen für 85.000 Euro benötige. Dies ließ den
Verkäufer hellhörig werden, und er nahm Kontakt mit der Partnerfirma
auf. Dabei stellte sich heraus, dass der 22-Jährige bei der
Probefahrt im Hof des Autohauses ein abgestelltes Fahrzeug leicht
angefahren hatte, ohne dies zu melden.
Auf Grund dieser Umstände wurde die Polizei hinzugerufen, und der
22-Jährige, der bereits wegen Betrugs wiederholt verurteilt ist und
erst im März 2005 aus der Haft entlassen worden war, vorläufig
festgenommen. Der Tatverdächtige macht bei der Polizei keine Angaben
zur Sache. Gegen ihn und seine Lebensgefährtin wurde Anzeige wegen
Verdachts des versuchten Betruges erstattet.
17.08.05
Nürnberg (ots) Zwei Jugendliche haben mit einer Soft-Air-Pistole auf einen Radfahrer geschossen !
Ein 35jähriger Kaufmann befuhr am Dienstag
gegen 22 Uhr mit seinem Fahrrad die Fürther Straße in Nürnberg,
als er plötzlich von einem Gegenstand am Ohr getroffen wurde und
kurzfristig starke Schmerzen verspürte. Hinter sich erkannte er einen
am Straßenrand stehenden Jugendlichen. Als er diesen ansprach,
flüchtete der Jugendliche. Nach Verständigung der Polizei konnten
zwei 16 und 15 Jahre alte Brüder angetroffen werden. Da man ihnen
zunächst nichts nachweisen konnte, wurden sie wieder entlassen.
Kurze
Zeit später wurden sie jedoch dabei beobachtet, wie sie aus einem
Versteck zwei Soft-Air-Waffen holten. Der ältere der beiden räumte
daraufhin ein, bei Schießübungen aus Versehen den Fahrradfahrer
getroffen zu haben. Die beiden Soft-Air-Pistolen wurden
sichergestellt. Bei dem 16-Jährigen wurde zudem ein so genannter
Wurfstern aufgefunden. Dabei handelt es sich um einen verbotenen
Gegenstand nach dem Waffengesetz. Ob für die Pistolen
waffenrechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, wird derzeit geprüft.
Der Fahrradfahrer erlitt leichte Verletzungen. Gegen
den 16-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung und Verstößen nach dem Waffengesetz eingeleitet. Dem
15-Jährigen wird ebenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz
vorgeworfen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch mit
den aus Soft-Air-Waffen verschossenen Plastikkügelchen erhebliche
Verletzungen verursacht werden können.
17.08.05
Nürnberg (ots) - Das Betrugskommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat jetzt ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen, bei dem in 30 Fällen Verkehrsunfälle provoziert und dabei in betrügerischer Absicht bei den Versicherungen insgesamt 60.000 Euro Sachschäden geltend gemacht wurden. Nicht einbezogen in diese Schadenssumme sind Gutachterkosten, beanspruchte Mietfahrzeuge sowie Rechtsanwaltsgebühren. Beschuldigt werden sechs Tatverdächtige aus dem Raum Nürnberg (ein Heranwachsender, fünf Erwachsene). Zur Tatbegehung nutzten sie im Wechsel mehrere Kraftfahrzeuge, die sie bei verschiedenen Versicherungen versichert hatten.
Auf die Spur des Sextetts kam man, als Polizeibeamte im Dezember 2003 im Stadtgebiet Regensburg zu einem Verkehrsunfall gerufen wurden, bei dem angeblich ein Fiat Klein-Lkw einem Mercedes die Vorfahrt genommen hatte. Die Unfallschilderung des Mercedesfahrers kam dem sachbearbeitenden Polizeibeamten verdächtig vor, so dass er zunächst die Regensburger Kriminalpolizei informierte. Diese stellte in ersten Recherchen fest, dass der Verwandtenkreis des Mercedesfahrers innerhalb von zwei Jahren an mindestens zwei Dutzend Verkehrsunfällen beteiligt war und diese Großfamilie ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Nürnberg hat. Die weitere Sachbearbeitung wurde deshalb von der Nürnberger Kripo übernommen.
Durch weitere Ermittlungen und Anfragen bei Versicherungen erhärtete sich bei den Fahndern sehr schnell der Tatverdacht gegen das Sextett. Die Ermittler stellten fest, dass die Tatverdächtigen in den Jahren 2000 bis 2005 überproportional an Verkehrsunfällen beteiligt waren und sich dabei teilweise Unstimmigkeiten über die geltend gemachten Schäden bei den Versicherungen ergaben. So wurden auch in einzelnen Fällen bereits vorhandene Schäden nochmals als Verkehrsunfälle angezeigt und die Reparaturkosten geltend gemacht.
Das Vorgehen der Tatverdächtigen war in der Regel immer das gleiche. So wurden überwiegend Örtlichkeiten im Stadtgebiet Nürnberg wie zum Beispiel Fahrbahnverengungen dazu benutzt, um Verkehrsunfälle absichtlich herbeizuführen. Bei zwei Fahrspuren in eine Richtung fuhr man kurze Zeit im so genannten "toten Winkel", um dann einen Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden auszunutzen und seitlich gegen diesen Pkw zu schrammen. Die angeblichen Unfallverursacher hatten in der Regel geringe bzw. keine Schäden an ihren Fahrzeugen. Die Schäden an den Pkw der Tatverdächtigen wurden bei den Versicherungen ungleich höher abgerechnet. Als Opfer suchte man sich meist ältere unsichere Fahrzeugführer sowie sichtbar Führerschein-Neulinge aus, die alleine im Fahrzeug unterwegs waren, um diese dann im anschließenden Gespräch zu überzeugen, dass sie die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall hatten. In den meisten Fällen verzichteten diese Opfer auf Grund ihrer Verunsicherung auf die polizeiliche Aufnahme. Man begnügte sich mit dem Personalienaustausch, um dann den Schaden direkt über die beteiligten Versicherungen abzurechnen.
Die sechs Tatverdächtigen machten vor der Polizei zu den Vorwürfen keine Angaben. Sie wurden alle wegen Versicherungsbetruges angezeigt.
Um nicht Opfer dieses Deliktphänomens "Autobumserei" zu werden, empfiehlt die Polizei deshalb bei unklarem Unfallhergang auf eine polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme zu bestehen. Nach Möglichkeit sollten unbedingt die Personalien unbeteiligter Zeugen festgehalten werden.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird konsequent strafrechtlich verfolgt, hat doch der "ehrliche" Bürger den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch solche manipulierte Verkehrsunfälle entsteht, wieder über höhere Versicherungsprämien zu tragen, hieß es von der Polizei.
17.08.05